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BGH, 03.06.1966 - IV ZR 127/65 |
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- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 127/65
In der Entscheidung BGHZ 35, 370, ist zur Begründung dieser Rechtsauffassung ausgeführt, daß das Gutachten erst durch seinen Vortrag in der mündlichen Verhandlung zum Gegenstand des Rechtsstreits und zur Grundlage der Urteilsfindung werde. - BGH, 03.07.1964 - V ZR 2/63
Auszug aus BGH, 03.06.1966 - IV ZR 127/65
In diesen rechtlichen Zusammenhang ist auch auf die in NJW 1964, 2108 abgedruckte Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1964 - V ZR 2/63 - und auf die bei LM unter Nr. 4 zu § 411 ZPO veröffentlichte Anmerkung von Johannsen zu verweisen.
- BGH, 30.01.1969 - IX ZR 70/68
Rechtsmittel
Auf die Revision der Klägerin ist diese Entscheidung durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 1966 - IV ZR 127/65 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden. - BGH, 12.12.1968 - IX ZR 72/67
Rechtsmittel
Lediglich dem vereinzelt gebliebenen Urteil vom 3. Juni 1966 - IV ZR 127/65 - liegt eine abweichende Auffassung zugrunde, die nicht aufrecht erhalten werden kann. - BGH, 31.03.1967 - IV ZB 536/66
Rechtsmittel
Diese Erwägungen stehen im Einklang mit der im Berufungsurteil angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Grundsätze auch im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten Anwendung finden (Senatsurteil vom 3. Juni 1966 - IV ZR 127/65 - nicht veröffentlicht). - BGH, 10.02.1967 - IV ZB 330/66
Rechtsmittel
Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Antrag, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlich erstatteten Gutachtens zu laden, gestellt werden muß, ohne daß er wegen Verspätung zurückgewiesen werden kann, erfordert im Hinblick auf den Beschluß vom 28. Mai 1965 - IV ZB 157/65 - und das Urteil vom 3. Juni 1966 - IV ZR 127/65 - zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine erneute Entscheidung durch den Bundesgerichtshof.